Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGBs gelten für die Teilnahme an Trainings der xamplo Academy. 

Dieses Dokument vereinbart die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) der vertraglichen Beziehung zwischen der xamplo AG, Buchenweg 20, CH-4242 Laufen, Schweiz (nachfolgend als „xamplo”  bezeichnet) und der Kundin / dem Kunden, welche/r xamplos Trainingsdienstleistungen in Anspruch nimmt (nachfolgend als „Teilnehmende“ bezeichnet).

1. Offene Trainings
Anmeldungen zu den Trainings sind schriftlich oder elektronisch an xamplo zu richten. Reservierungen können telefonisch oder elektronisch erfolgen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn innerhalb von 7 Kalendertagen eine schriftliche Anmeldung bei xamplo vorliegt. Die Teilnehmerzahl je Training ist beschränkt. Die maximale Teilnehmerzahl eines Trainings wird in der Trainingsbeschreibung kommuniziert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei bereits ausgebuchten Training wird der Kunde verständigt und über die nächsten freien Termine informiert. Bei weniger als 50 % der maximalen Teilnehmerzahl an angemeldeten Teilnehmehmenden behält sich xamplo vor, den Kurs abzusagen.

2. Inhouse Training
Auf der Basis eines individuellen Angebotes an den Kunden wird für Inhouse Trainings ein Einzelvertrag abgeschlossen, der grundsätzlich den Regelungen der „Allgemeinen Geschäftsbedigungen der xamplo Academy“ unterliegt, soweit einzelvertraglich keine anderweitigen Regelungen getroffen werden. Das Angebot beinhaltet insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile und die Durchführungsmodalitäten der Inhouse Trainings (Trainingszentren, Räume des Kunden, etc.).

3. Datenschutz
Die mit dem Trainingsvertrag im Zusammenhang stehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

4. Trainingsgebühren
Die Trainnigsgebühren umfassen folgende Leistungen: Trainnigsdurchführung und Trainingsunterlagen. Bei den offenen Trainings sind zusätzlich die Nutzung von Trainingsräumen und deren technische Einrichtungen für Unterrichtszwecke, Mittagessen und Pausengetränke inbegriffen. Die Preise verstehen sich (soweit nicht anders angegeben) je Teilnehmenden und sind exklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die Trainingsgebühren der jeweils gültigen Preisliste.
Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Trainingspreises. Bei Inhouse Trainings werden zu den jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preisen die Anfahrtszeiten sowie die Fahrt- und Hotelkosten der Dozenten berechnet.
Die Trainingsgebühren sind vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

5. Rechungsstellung und Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungsstellung für Trainings durch xamplo erfolgt i.d.R. auf postalischem Wege oder alternativ auf elektronischem Wege per e-Mail, an die im Registrierungsformular angegebene Rechnungsanschrift.
Der Besteller stellt die Richtigkeit seiner Angaben bzgl. der bestellungs- und rechnungsrelevanten Daten sicher.
Der Besteller überweist den fälligen Rechnungsbetrag, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist und ohne Abzug, auf das angegebene Konto von xamplo.
xamplo behält sich vor, Trainingsteilnehmende von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Trainingsbeginn beglichen wurde.
Bei Rahmenverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend der vereinbarten Modalitäten.

6. Stornierungen durch Teilnehmende
Die Stornierung eines fest gebuchten Trainings durch Teilnehmende hat schriftlich zu erfolgen. Trifft diese bis spätestens vier Wochen vor Trainingsbeginn bei xamplo ein, entstehen den Teilnehmenden keine Kosten. Bei einem späteren Rücktritt bis zwei Wochen vor Trainingsbeginn werden 50% der Trainingsgebühren fällig. Nach diesem Termin werden 100% der vereinbarten Trainingsgebühr fällig. Ersatzteilnehmende können bis zu Beginn des Trainings benannt und gestellt werden.

7. Haftung und Schadensersatz

7. 1. Trainingsausfalls

Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des Referenten / der Referentin, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. xamplo kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden.
Generell gilt, dass xamplo bei Ausfall eines Trainings nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann.
In Fällen einzelvertraglich vereinbarter namentlich genannter Trainer:innen kann bei Ausfall dessen/derjenigen aus wichtigem Grund, kein Schadenersatzanspruch gegen xamplo hergeleitet werden.

7.2. Mittelbare oder unmittelbare Schäden

xamplo haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten eines Trainings entstanden sind – es sein denn, diese Schäden wurden durch xamplo oder ihre Erfüllungsgehilfen (bspw. Subunternehmer) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
xamplo haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter.

7.3. Trainingserfolg

Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass aufmerksame und motivierte Teilnehmende das Trainingsziel erreichen können. xamplo garantiert nicht für den Trainingserfolg oder das Bestehen einer sich daran anschliessenden Prüfung, durch die Teilnehmenden. xamplo haftet nicht für hieraus resultierende Schäden.

7.4. Wertgegenstände

Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen wie bspw. Kleidungsstücke der Teilnehmenden, wird seitens xamplo keine Haftung übernommen.

8. Trainingsunterlagen
Der jeweiligen Veranstaltung entsprechend, erhalten die Teilnehmenden Trainingsunterlagen, Arbeitsmaterialien bzw. begleitende Literatur.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Urheberrechte von xamplo anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger und/oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern und/oder an Dritte weiterzugeben.

9. Schutz und Urheberrechte
Die im Rahmen von Trainings oder individuellen Kundenveranstaltungen erstellten und an die Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen sind geistiges Eigentum von xamplo. xamplo beansprucht hierfür das Urheberrecht.
Alle Rechte verbleiben bei xamplo, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung dieser Trainingsunterlagen dürfen – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung von xamplo erfolgen.
xamplo behält sich vor, eventuelle Verstösse gegen Schutz- und Urheberrechte prüfen zu lassen und ggf. auch rechtlich zu ahnden.

Version 2021/1, 07.12.2021
©2021 xamplo AG – Alle Rechte vorbehalten.

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